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Für die Außen und Innenthermografie gelten folgende Randbedingungen:
Voraussetzung für eine aussagekräftige Messung ist eine Temperaturdifferenz zwischen innen und außen von mindestens 10 °C über einen Zeitraum von mindestens 12 Stunden. Die Änderung dieser Differenz soll während dieses Zeitraums geringer als 30 % sein.
Eine Aussenthermografie muss vor Sonnenaufgang durchgeführt werden.
Die Temperatur im Gebäude soll möglichst gleichmäßig sein, was z.B. durch geöffnete Türen (innen) erzielt werden kann.
Eine Ausnahme stellt die Fachwerkthermografie dar, die in der Regel im Sommerhalbjahr durchgeführt wird, weil dabei der unterschiedliche Aufheiz- bzw. Abkühlvorgang bei den Materialien ausgenutzt wird.
Die Windgeschwindigkeit muss unter 1 m/s betragen.
Bei Gebäuden mit hinterlüftetem Vormauerwerk bzw. mit vorgehängten Fassaden ist nur eine Innenthermografie möglich.