Aktuelles:
02.10.2009
Neue Richtlinien -Vor-Ort-Beratung-
Bundesanzeiger Nr. 144 vom 25.09.2009; S. 3360
Die Förderfähigkeit
separater Thermografiegutachten wird gestrichen.
Die Sachkenntnis zur Durchführung von Thermografiegutachten und
Luftdichtigkeitsmessungen muss nachgewiesen werden und der Antrag
stellende Berater ist verantwortlich bei Einbeziehung von Experten.
Zusätzliche Mindestanforderungen für Thermografie, Blower-Door und
Stromeinsparberatung
!Integration von thermografischen Untersuchungen: !
Werden thermografische Untersuchungen in eine Vor-Ort-Beratung
integriert, sind für eine zusätzliche Förderung über die
Mindestanforderungen der Anlage 1 zu dieser Richtlinie hinaus die
folgenden Bedingungen zu erfüllen:
-
jede
Thermografieaufnahme (Thermogramm) ist durch eine entsprechende
normale fotografische Aufnahme zu ergänzen;
-
die
Thermogramme müssen sich hinsichtlich des Aufnahmeobjektes
unterscheiden (Bsp.: bei zwei Aufnahmen der gleichen Außenwand
wäre nur eine davon förderfähig);
-
die
unterschiedlichen Farbverläufe sind zu erläutern;
-
die
erkennbaren Schwachstellen sind zu beschreiben.
Die Durchführung hat nach
anerkannten Regeln der Technik (lesen
Sie bitte dazu->) durch qualifizierte
Personen (lesen
Sie bitte dazu->) und mit Hilfe dafür geeigneter technischer
Hilfsmittel (siehe untere Bild) zu erfolgen.
Die Ergebnisse sind in einem
getrennten Abschnitt des Beratungsberichts, der auch aus der
Inhaltsangabe hervorgehen muss, zu dokumentieren.
Schlussfolgerungen und
Empfehlungen können an geeigneter Stelle des Beratungsberichts nach
den Regelungen der Anlage 1 verarbeitet werde.
30.09.2009
Neue DIN 54191 Zerstörungsfreie Prüfung
Mit der Norm DIN 54191 werden endlich
Leistungsmerkmale festgeschrieben, die dem Auftraggeber für
thermografische Untersuchungen elektrischer Anlagen helfen,
die Qualität und damit die Aussagekraft dieser
Untersuchungen zu bewerten. Aber auch, wer in seinem
Unternehmen die Thermografie der elektrischen Anlagen mit
eigener Kamera durchführt, muss die Leistungsmerkmale den
DIN 54191 einhalten.
Personenqualifikation
Das Prüfpersonal muss hinreichende Kenntnisse sowohl über
elektrische Anlagen als auch über Thermografie,
einschließlich der Bewertung von thermografischen Befunden
in elektrischen Anlagen besitzen. Das bedeutet, dass
hinreichende Kenntnisse für selbstständiges Arbeiten in
elektrischen Anlagen muss nach DIN VDE 1000-10 durch die
Qualifikation als Elektrofachkraft nachgewiesen werden.
Kenntnisse und Fertigkeiten in der Elektrothermografie
müssen durch eine Zertifizierung nachgewiesen werden. Als
Nachweis kann die Zertifizierung nach DIN 54162 oder
vergleichbar dienen (Die Zertifizierungsstelle kann für die
Ausstellung der Zertifikate andere Zertifizierungen, zum
Beispiel nach DIN EN 473 oder nach VdS 2859 heranziehen).
Messtechnik
| Eingesetztes Messsystem: |
Das Messsystem muss ein bildgebendes Messsystem mit
den folgenden Kriterien sein: |
| Spektralbereich: |
sowohl der kurzwellige (2 - 5µm)
als auch der langwellige (7 - 12µm) Spektralbereich ist
nutzbar |
| Temperaturmessbereich: |
-20°C bis +500°C |
| Einsatzbereich: |
-10°C bis +40°C |
| Bauform: |
Ein getrenntes Scanner/Controllerkonzept (Monitor
und
Fernbedienung) ist anzustreben, um Messungen in
Grenzsituationen besser durchführen zu können. |
| Objektive: |
Die für die Messaufgabe notwendigen Objektive wie
Weit-, Normal- und Teleobjektive sind einzusetzen. Bei
Messungen an Hochspannungsanlagen sind 7° Teleobjektive
zwingend erforderlich. |
| Thermische Auflösung: |
≤ 0,1 K |
| Geometrische Auflösung: |
≤ 2 mrad |
| Detektorauflösung: |
≥ 320 x 240 Pixel |
| Zeitliche Auflösung: |
min, 20Hz |
| Messgenauigkeit, absolut: |
2K |
| Bedienfunktionen: |
Fokussierungsmöglichkeit, Freeze- Modus, Farb- und
s/w-
Darstellungen, Messfunktion, Emissionswerteingabe,
Abstands, -
Umgebungstemperatur- und Feuchte- Eingabe,
Visualisierung auf
Display oder Monitor, Speicherung von Daten. Ein
autonomer
Betrieb durch Akku ist notwendig |
| Kalibrierung: |
|
| Externe Werkskalibrierung |
|
| |
|
Eine Regkalibrierung sollte turnusmäßig alle drei Jahre
erfolgen.
| Zur Auswertungssoftware: |
Der Sachverständige muss über eine geeignete
Software
verfügen, die eine nachträgliche Bearbeitung der
Infrarotbilder
ermöglicht. Das Verändern der Emissivitätsfakoren muss
ebenso
möglich sein wie das Einbringen von Messpunkten,
Messflächen,
und Isothermen. |
Zur Auswertung: Die Auswertung besteht aus einem Basisdokument und
den
eigentlichen Auswertungsdokumenten. Die Art und Form der
Dokumentationsunterlagen bleiben dem Thermografie- Büro
überlassen. Es müssen jedoch die unten aufgeführten
Daten bzw.
Anmerkungen enthalten sein.
| Zum Basisdokument: |
Es müssen die folgenden Daten auf dem Basisdokument
vorhanden sein:
1. Name des ausführenden Thermografen und der einer
beteiligten Person
2. Das eingesetzte Kamerasystem
3. Der Prüftermin
4. Ort des überprüften Firmensitzes bzw. Werkes oder des
Energieversorgungsunternehmen
5. Die Zielsetzung des Auftrages
6. Bei Außenaufnahmen die Witterungsverhältnisse |
| Zum Auswertungdokument: |
Für jede Auffälligkeit muss mindestens eine
gesonderte Seite verwendet werden. Jeder der unten
aufgeführten Punkte muss
dem entsprechenden Thermogramm eindeutig zugeordnet
werden können.
1. Das Aufnahmedatum, die Aufnahme- Uhrzeit und die
Dateinummer des Thermogrammes
2. Die genaue Objektbeschreibung (Gebäude, Raum,
Schrank, Schütz, etc.)
3. Eine Markierung die es dem Kunden ermöglicht die
Fehlerstelle eindeutig zu erkennen
4. Ein Sichtfoto mit dem Bereich des Thermogramms
5. Die vorhandenen Temperaturen der Fehlerstelle (es
muss dem Kunden möglich sein, die Temperaturen
nachzuvollziehen. |
Erforderliche Hilfsmittel
Die vollständige Untersuchung und Fehlerbeurteilung
elektrischer Anlagen umfasst neben der Thermografie weitere
Prüf- und Messgeräte:
- Stromzangen
- Multimeter
- Feuchtigkeitsmessgerät
- Anemometer
- Thermometer
- Digitalkamera
Nach der Norm DIN 54191 ist die Thermografie elektrischer
Anlagen eine anerkannten, vorgeschriebenen
Untersuchung.