Aktuelles:
02.01.2012
Neu im Angebot: ThermoControl Hochbildkameratechnik
Wir schauen Ihnen auch von oben aufs Dach!
Unser Overhead Stativ mit einer maximalen Höhe von 15 m ermöglicht es Dächer und Photovoltaik Anlagen aus dem richtigen Winkel zu untersuchen.
Weitere Informationen erhalten Sie hier..
02.09.2011
Kalibrierschein 25108/2011
Zur Sicherung unserer Qualität werden die Meßsysteme regelmäßig
gewartet und Kalibriert.
Dieser Kalibrierschein dokumentiert die Rückführbarkeit auf
nationale Normale zur Darstellung der physikalischen Einheiten in
Übereinstimmung mit dem internationalen Einheitensystem (Sl).
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26.10.2010
Die gesetzlich-behördlichen Bestimmungen
In den aktuellen gesetzlich-behördlichen Bestimmungen (berufsgenossenschaftliche Vorschrift BGV A3) wird verlangt, dass Prüfungen der elektrischen Anlagen durch eine entsprechend ausgebildete und ausgerüstete Elektrofachkraft vorgenommen werden müssen und für Sonderbauten wie Hochhäuser oder Krankenhäuser eine Prüfung mit zusätzlichen Anforderungen durchgeführt wird. Für die Prüfungen gelten nachstehende Prüffristen:
Elektrorevision
| Elektrische Anlagen und Ortsfeste Betriebsmittel |
4 Jahre |
| Ortsveränderliche Betriebsmittel |
Richtwert 6 Monate, bei geringer Fehlerquote max. 1 Jahr; für Büros u.ä. max 2 Jahre |
| Elektrische Anlagen und Ortsfeste Betriebsmittel |
4 Jahre |
Die vertraglichen Bestimmungen der Versicherer
Für gewerbliche Risiken im Summenbereich über 2,5 Millionen Euro Versicherungssumme und für industrielle Risiken im Summenbereich über 10 Millionen Euro Versicherungssumme vereinbaren die Versicherer mit ihren Versicherungsnehmern in der Feuerversicherung eine sogenannte Elektrorevisionsklausel.
Sie verlangt eine jährliche Prüfung der elektrischen Anlage durch einen von einer qualifizierten Zertifizierungsstelle anerkannten Sachverständigen. Die Bestimmungen sehen einen von der VdS Schadenverhütung GmbH anerkannten Sachverständigen vor. Über diese Prüfung wird ein Zeugnis erstellt. Festgestellte Mängel und Abweichungen von den anerkannten Regeln der Elektrotechnik (DIN, VDE), die eine erhöhte Brandgefahr darstellen oder hierzu führen können, müssen in der gesetzten Frist beseitigt werden. Auf die nächstfällige Prüfung kann verzichtet werden, wenn keine Mängel festgestellt wurden.
Wichtig: Die Nichtbeachtung der Revisionsbestimmungen kann den Versicherungsschutz gefährden. Um sich vor finanziellen Verlusten zu schützen, sollten die Bestimmungen dringend beachtet werden.
2.10.2010
Betrugsfalle Thermografie nimmt zu:
Der Bauherren-Verband warnt vor dem Betrug mit
Thermografien. Gerade im Herbst häuften sich wieder falsche
Angebote.
Quelle:
http://www.strom-magazin.de/strommarkt/betrugsfall...
02.10.2009
Neue Richtlinien -Vor-Ort-Beratung-
Bundesanzeiger Nr. 144 vom 25.09.2009; S. 3360
Die Förderfähigkeit
separater Thermografiegutachten wird gestrichen.
Die Sachkenntnis zur Durchführung von Thermografiegutachten und
Luftdichtigkeitsmessungen muss nachgewiesen werden und der Antrag
stellende Berater ist verantwortlich bei Einbeziehung von Experten.
Zusätzliche Mindestanforderungen für Thermografie, Blower-Door und
Stromeinsparberatung
!Integration von thermografischen Untersuchungen: !
Werden thermografische Untersuchungen in eine Vor-Ort-Beratung
integriert, sind für eine zusätzliche Förderung über die
Mindestanforderungen der Anlage 1 zu dieser Richtlinie hinaus die
folgenden Bedingungen zu erfüllen:
-
jede
Thermografieaufnahme (Thermogramm) ist durch eine entsprechende
normale fotografische Aufnahme zu ergänzen;
-
die
Thermogramme müssen sich hinsichtlich des Aufnahmeobjektes
unterscheiden (Bsp.: bei zwei Aufnahmen der gleichen Außenwand
wäre nur eine davon förderfähig);
-
die
unterschiedlichen Farbverläufe sind zu erläutern;
-
die
erkennbaren Schwachstellen sind zu beschreiben.
Die Durchführung hat nach
anerkannten Regeln der Technik (lesen
Sie bitte dazu->) durch qualifizierte
Personen (lesen
Sie bitte dazu->) und mit Hilfe dafür geeigneter technischer
Hilfsmittel (siehe untere Bild) zu erfolgen.
Die Ergebnisse sind in einem
getrennten Abschnitt des Beratungsberichts, der auch aus der
Inhaltsangabe hervorgehen muss, zu dokumentieren.
Schlussfolgerungen und
Empfehlungen können an geeigneter Stelle des Beratungsberichts nach
den Regelungen der Anlage 1 verarbeitet werde.
30.09.2009
Neue DIN 54191 Zerstörungsfreie Prüfung
Mit der Norm DIN 54191 werden endlich
Leistungsmerkmale festgeschrieben, die dem Auftraggeber für
thermografische Untersuchungen elektrischer Anlagen helfen,
die Qualität und damit die Aussagekraft dieser
Untersuchungen zu bewerten. Aber auch, wer in seinem
Unternehmen die Thermografie der elektrischen Anlagen mit
eigener Kamera durchführt, muss die Leistungsmerkmale den
DIN 54191 einhalten.
Personenqualifikation
Das Prüfpersonal muss hinreichende Kenntnisse sowohl über
elektrische Anlagen als auch über Thermografie,
einschließlich der Bewertung von thermografischen Befunden
in elektrischen Anlagen besitzen. Das bedeutet, dass
hinreichende Kenntnisse für selbstständiges Arbeiten in
elektrischen Anlagen muss nach DIN VDE 1000-10 durch die
Qualifikation als Elektrofachkraft nachgewiesen werden.
Kenntnisse und Fertigkeiten in der Elektrothermografie
müssen durch eine Zertifizierung nachgewiesen werden. Als
Nachweis kann die Zertifizierung nach DIN 54162 oder
vergleichbar dienen (Die Zertifizierungsstelle kann für die
Ausstellung der Zertifikate andere Zertifizierungen, zum
Beispiel nach DIN EN 473 oder nach VdS 2859 heranziehen).
Messtechnik
| Eingesetztes Messsystem: |
Das Messsystem muss ein bildgebendes Messsystem mit
den folgenden Kriterien sein: |
| Spektralbereich: |
sowohl der kurzwellige (2 - 5µm)
als auch der langwellige (7 - 12µm) Spektralbereich ist
nutzbar |
| Temperaturmessbereich: |
-20°C bis +500°C |
| Einsatzbereich: |
-10°C bis +40°C |
| Bauform: |
Ein getrenntes Scanner/Controllerkonzept (Monitor
und
Fernbedienung) ist anzustreben, um Messungen in
Grenzsituationen besser durchführen zu können. |
| Objektive: |
Die für die Messaufgabe notwendigen Objektive wie
Weit-, Normal- und Teleobjektive sind einzusetzen. Bei
Messungen an Hochspannungsanlagen sind 7° Teleobjektive
zwingend erforderlich. |
| Thermische Auflösung: |
≤ 0,1 K |
| Geometrische Auflösung: |
≤ 2 mrad |
| Detektorauflösung: |
≥ 320 x 240 Pixel |
| Zeitliche Auflösung: |
min, 20Hz |
| Messgenauigkeit, absolut: |
2K |
| Bedienfunktionen: |
Fokussierungsmöglichkeit, Freeze- Modus, Farb- und
s/w-
Darstellungen, Messfunktion, Emissionswerteingabe,
Abstands, -
Umgebungstemperatur- und Feuchte- Eingabe,
Visualisierung auf
Display oder Monitor, Speicherung von Daten. Ein
autonomer
Betrieb durch Akku ist notwendig |
| Kalibrierung: |
|
| Externe Werkskalibrierung |
|
| |
|
Eine Regkalibrierung sollte turnusmäßig alle drei Jahre
erfolgen.
| Zur Auswertungssoftware: |
Der Sachverständige muss über eine geeignete
Software
verfügen, die eine nachträgliche Bearbeitung der
Infrarotbilder
ermöglicht. Das Verändern der Emissivitätsfakoren muss
ebenso
möglich sein wie das Einbringen von Messpunkten,
Messflächen,
und Isothermen. |
Zur Auswertung: Die Auswertung besteht aus einem Basisdokument und
den
eigentlichen Auswertungsdokumenten. Die Art und Form der
Dokumentationsunterlagen bleiben dem Thermografie- Büro
überlassen. Es müssen jedoch die unten aufgeführten
Daten bzw.
Anmerkungen enthalten sein.
| Zum Basisdokument: |
Es müssen die folgenden Daten auf dem Basisdokument
vorhanden sein:
1. Name des ausführenden Thermografen und der einer
beteiligten Person
2. Das eingesetzte Kamerasystem
3. Der Prüftermin
4. Ort des überprüften Firmensitzes bzw. Werkes oder des
Energieversorgungsunternehmen
5. Die Zielsetzung des Auftrages
6. Bei Außenaufnahmen die Witterungsverhältnisse |
| Zum Auswertungdokument: |
Für jede Auffälligkeit muss mindestens eine
gesonderte Seite verwendet werden. Jeder der unten
aufgeführten Punkte muss
dem entsprechenden Thermogramm eindeutig zugeordnet
werden können.
1. Das Aufnahmedatum, die Aufnahme- Uhrzeit und die
Dateinummer des Thermogrammes
2. Die genaue Objektbeschreibung (Gebäude, Raum,
Schrank, Schütz, etc.)
3. Eine Markierung die es dem Kunden ermöglicht die
Fehlerstelle eindeutig zu erkennen
4. Ein Sichtfoto mit dem Bereich des Thermogramms
5. Die vorhandenen Temperaturen der Fehlerstelle (es
muss dem Kunden möglich sein, die Temperaturen
nachzuvollziehen. |
Erforderliche Hilfsmittel
Die vollständige Untersuchung und Fehlerbeurteilung
elektrischer Anlagen umfasst neben der Thermografie weitere
Prüf- und Messgeräte:
- Stromzangen
- Multimeter
- Feuchtigkeitsmessgerät
- Anemometer
- Thermometer
- Digitalkamera
Nach der Norm DIN 54191 ist die Thermografie elektrischer
Anlagen eine anerkannten, vorgeschriebenen
Untersuchung.