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Aktuelles:

02.10.2009

Neue Richtlinien -Vor-Ort-Beratung-

Bundesanzeiger Nr. 144 vom 25.09.2009; S. 3360

Die Förderfähigkeit separater Thermografiegutachten wird gestrichen.

Die Sachkenntnis zur Durchführung von Thermografiegutachten und Luftdichtigkeitsmessungen muss nachgewiesen werden und der Antrag stellende Berater ist verantwortlich bei Einbeziehung von Experten.

Zusätzliche Mindestanforderungen für Thermografie, Blower-Door und Stromeinsparberatung

!Integration von thermografischen Untersuchungen: !

Werden thermografische Untersuchungen in eine Vor-Ort-Beratung integriert, sind für eine zusätzliche Förderung über die Mindestanforderungen der Anlage 1 zu dieser Richtlinie hinaus die folgenden Bedingungen zu erfüllen:

  • jede Thermografieaufnahme (Thermogramm) ist durch eine entsprechende normale fotografische Aufnahme zu ergänzen;

  • die Thermogramme müssen sich hinsichtlich des Aufnahmeobjektes unterscheiden (Bsp.: bei zwei Aufnahmen der gleichen Außenwand wäre nur eine davon förderfähig);

  • die unterschiedlichen Farbverläufe sind zu erläutern;

  • die erkennbaren Schwachstellen sind zu beschreiben.

Die Durchführung hat nach anerkannten Regeln der Technik (lesen Sie bitte dazu->) durch qualifizierte Personen (lesen Sie bitte dazu->) und mit Hilfe dafür geeigneter technischer Hilfsmittel  (siehe untere Bild) zu erfolgen.

Die Ergebnisse sind in einem getrennten Abschnitt des Beratungsberichts, der auch aus der Inhaltsangabe hervorgehen muss, zu dokumentieren.
Schlussfolgerungen und Empfehlungen können an geeigneter Stelle des Beratungsberichts nach den Regelungen der Anlage 1 verarbeitet werde.

30.09.2009

Neue DIN 54191 Zerstörungsfreie Prüfung

Mit der Norm DIN 54191 werden endlich Leistungsmerkmale festgeschrieben, die dem Auftraggeber für thermografische Untersuchungen elektrischer Anlagen helfen, die Qualität und damit die Aussagekraft dieser Untersuchungen zu bewerten. Aber auch, wer in seinem Unternehmen die Thermografie der elektrischen Anlagen mit eigener Kamera durchführt, muss die Leistungsmerkmale den DIN 54191 einhalten.

Personenqualifikation

Das Prüfpersonal muss hinreichende Kenntnisse sowohl über elektrische Anlagen als auch über Thermografie, einschließlich der Bewertung von thermografischen Befunden in elektrischen Anlagen besitzen. Das bedeutet, dass hinreichende Kenntnisse für selbstständiges Arbeiten in elektrischen Anlagen muss nach DIN VDE 1000-10 durch die Qualifikation als Elektrofachkraft nachgewiesen werden. Kenntnisse und Fertigkeiten in der Elektrothermografie müssen durch eine Zertifizierung nachgewiesen werden. Als Nachweis kann die Zertifizierung nach DIN 54162 oder vergleichbar dienen (Die Zertifizierungsstelle kann für die Ausstellung der Zertifikate andere Zertifizierungen, zum Beispiel nach DIN EN 473 oder nach VdS 2859 heranziehen).

Messtechnik

Eingesetztes Messsystem: Das Messsystem muss ein bildgebendes Messsystem mit den folgenden Kriterien sein:
Spektralbereich: sowohl der kurzwellige (2 - 5µm)
als auch der langwellige (7 - 12µm) Spektralbereich ist nutzbar
Temperaturmessbereich: -20°C bis +500°C
Einsatzbereich: -10°C bis +40°C
Bauform: Ein getrenntes Scanner/Controllerkonzept (Monitor und
Fernbedienung) ist anzustreben, um Messungen in
Grenzsituationen besser durchführen zu können.
Objektive: Die für die Messaufgabe notwendigen Objektive wie Weit-, Normal- und Teleobjektive sind einzusetzen. Bei Messungen an Hochspannungsanlagen sind 7° Teleobjektive zwingend erforderlich.
Thermische Auflösung: ≤ 0,1 K
Geometrische Auflösung: ≤ 2 mrad
Detektorauflösung: ≥ 320 x 240 Pixel
Zeitliche Auflösung: min, 20Hz
Messgenauigkeit, absolut: 2K
Bedienfunktionen: Fokussierungsmöglichkeit, Freeze- Modus, Farb- und s/w-
Darstellungen, Messfunktion, Emissionswerteingabe, Abstands, -
Umgebungstemperatur- und Feuchte- Eingabe, Visualisierung auf
Display oder Monitor, Speicherung von Daten. Ein autonomer
Betrieb durch Akku ist notwendig
Kalibrierung:  
Externe Werkskalibrierung  
   

Eine Regkalibrierung sollte turnusmäßig alle drei Jahre erfolgen.

Zur Auswertung: Die Auswertung besteht aus einem Basisdokument und den eigentlichen Auswertungsdokumenten. Die Art und Form der Dokumentationsunterlagen bleiben dem Thermografie- Büro überlassen. Es müssen jedoch die unten aufgeführten Daten bzw. Anmerkungen enthalten sein.
Zur Auswertungssoftware: Der Sachverständige muss über eine geeignete Software verfügen, die eine nachträgliche Bearbeitung der Infrarotbilder ermöglicht. Das Verändern der Emissivitätsfakoren muss ebenso möglich sein wie das Einbringen von Messpunkten, Messflächen, und Isothermen.
Zum Basisdokument: Es müssen die folgenden Daten auf dem Basisdokument vorhanden sein:
1. Name des ausführenden Thermografen und der einer beteiligten Person
2. Das eingesetzte Kamerasystem
3. Der Prüftermin
4. Ort des überprüften Firmensitzes bzw. Werkes oder des Energieversorgungsunternehmen
5. Die Zielsetzung des Auftrages
6. Bei Außenaufnahmen die Witterungsverhältnisse
Zum Auswertungdokument: Für jede Auffälligkeit muss mindestens eine gesonderte Seite verwendet werden. Jeder der unten aufgeführten Punkte muss
dem entsprechenden Thermogramm eindeutig zugeordnet werden können.
1. Das Aufnahmedatum, die Aufnahme- Uhrzeit und die Dateinummer des Thermogrammes
2. Die genaue Objektbeschreibung (Gebäude, Raum,
Schrank, Schütz, etc.)
3. Eine Markierung die es dem Kunden ermöglicht die
Fehlerstelle eindeutig zu erkennen
4. Ein Sichtfoto mit dem Bereich des Thermogramms
5. Die vorhandenen Temperaturen der Fehlerstelle (es muss dem Kunden möglich sein, die Temperaturen nachzuvollziehen.

Erforderliche Hilfsmittel

Die vollständige Untersuchung und Fehlerbeurteilung elektrischer Anlagen umfasst neben der Thermografie weitere Prüf- und Messgeräte:

  • Stromzangen
  • Multimeter
  • Feuchtigkeitsmessgerät
  • Anemometer
  • Thermometer
  • Digitalkamera

Nach der Norm DIN 54191 ist die Thermografie elektrischer Anlagen eine anerkannten, vorgeschriebenen Untersuchung. 

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